Seit dem Juli gibt es ein überarbeitetes Kinderuntersuchungsheft, auch „Gelbes Heft“ genannt.
Die Eltern erhalten das Gelbe Heft auf der Entbindungsstation und es enthält alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen und die bei den entsprechenden Terminen (U 1- U9 ) zu ermittelnden Befunde. Zweck der Untersuchungen gemäß Vorgaben des Gelben Heftes ist die Früherkennung von Krankheiten, die die normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigen Maße gefährden.
Neu ist unter anderem, dass der Kinderarzt den Erziehungsberechtigten nun insgesamt sechs rechtsverbindliche Verweise zu einer Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt geben muss. Ebenso neu ist die Erhebung von Befunden zur Verhaltensauffälligkeiten wie zum Beispiel Schlafstörungen.
Für den 21. Bis 24. Lebensmonat werden erstmals Befunde im Mund wie zum Beispiel frühkindliche Karies beurteilt. Ab der U7a (34. Bis 36. Lebensmonat) gibt es eine zusätzliche Befundung von Kiefer- und/oder Zahnfehlstellungsanomalien.
Wichtig ist hierbei der rechtsverbindliche Verweis des Kinderarztes zum Zahnarzt. Der Kinderarzt ist aufgrund seiner Ausbildung nicht in der Lage, die Vorsorgeuntersuchung der Zähne fachlich korrekt durchzuführen. Dem wird nun endlich Rechnung getragen und diese bisherige Vorsorgelücke endlich geschlossen. Leider gibt es noch immer viel zu viele Eltern, die aufgrund mangelhafter Beratung glauben, der Zahnarztbesuch sei bei Milchzähnen nur bei Schmerzen notwendig.
Es gilt: regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt ab dem ersten Zahn! So können rechtzeitig Probleme erkannt und behandelt werden und dem Kind bleibt die unangenehme Erfahrung Zahnschmerzen zu haben erspart. Zusätzlich erhalten die Kinder und Eltern wertvolle Tipps zur richtigen Mundhygiene und Ernährung. Für gesunde und schöne Zähne von Anfang an.